Taxordnung

  • Die Aufenthaltstaxe beinhaltet die Kosten für die Pension.
  • Die Betreuungstaxe umfasst Kosten für Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Verwirrtheit, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) darstellen.
  • Die Pflegetaxe umfasst die Kosten für Pflegeleistungen. Die Pflegetaxe ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bzw. den dazugehörigen Verordnungen festgelegt und richtet sich im Einzelfall nach der individuellen Pflegeeinstufung der Bewohnenden gemäss den Richtlinien des Bundes.
  • Zusatzleistungen, welche nicht in den obigen Taxen enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.

Gerne führen wir mit Ihnen eine persönliche Beratung durch.

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